Etikettenschwindel und Haftung - Ist die Verpackung rechtssicher?
Kleine Workshop-Nachlese mit nützlichen und interessanten Einblicken
Zu dem von Das Ideenteam GmbH veranstalteten Business-Brunch
?Ist Ihre Verpackung rechtssicher?? hat KilianDruck Grünstadt Dinges GmbH eingeladen. Im Rahmen der Veranstaltung erhielten die Teilnehmer einen Überblick über mögliche Haftungsrisiken und geeignete Präventionsmaßnahmen. Referent der Veranstaltung war Rechtsanwalt Mathias Brombach von der teras Anwaltskanzlei Brombach & Gust, Saarbrücken.
Die Rechtslage im Verpackungsrecht und die Kennzeichnungspflicht für Produkte wird immer komplizierter, die Haftung von Unternehmen und der verantwortlichen Personen und Mitarbeiter hat deutlich zugenommen. Die Frage ?Ist Ihre Verpackung rechtssicher? ist somit von größter Bedeutung für die Unternehmen. Maßnahmen zur Risikobegrenzung und systematische Präventionen werden immer wichtiger.
Produkt-Kennzeichnungspflicht
Im ersten Teil des Vortrages erläuterte Rechtsanwalt Mathias Brombach zunächst, welche Informationen auf der Verpackung bzw. dem Etikett vorhanden sein müssen. Gesetzliche Grundlagen dafür sind unter anderem das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG), das Produkthaftungsgesetz (PHG) und die Produzentenhaftung gemäß §§823 ff BGB. Diese verpflichtenden Angaben auf Verpackung und Etikett dienen in erster Linie dem Verbraucherschutz. Damit soll sichergestellt werden, dass der Verbraucher ausreichend informiert wird, was das Produkt und seine Handhabung angeht. Dazu gehören z.B. entsprechende Warnhinweise auf Verletzungsgefahren bei der Nutzung von elektrischen Geräten.
Produktidentifikation
Eine weitergehende Warenkennzeichnung ist in §5 GPSG geregelt. Diese Regelung verlangt u. a., dass ein Produkt so zu kennzeichnen ist, dass es eindeutig am Markt identifiziert werden kann. Dies ist notwendig, um in Reklamations- und Schadensfällen schnellstmöglich eine Rückruf-Aktion starten zu können.
Produkthaftung
Die Produkthaftung geht davon aus, dass grundsätzlich derjenige, der die Produkte herstellt und in den Verkehr bringt, für die Sicherheit der Produkte und eventuelle Schäden verantwortlich ist. Um hier als Hersteller auf der sicheren Seite zu sein, ist es zwingend notwendig, dass man seine Produkte eindeutig identifizieren und rückverfolgen kann. Das ist insbesondere im Bereich der Produktpiraterie ein brisantes Thema, wenn z.B. Plagiate Schäden verursachen.
Präventionsmaßnahmen
Abschließend präsentierte Herr Brombach geeignete Präventionsmaßnahmen, insbesondere um Ideen und das eigene Know-How im Unternehmen zu schützen. Grundsätzlich empfiehlt es sich, die gewerblichen Schutzrechte wie z.B. Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Markenschutz und Urheberrecht zu sichern, nur dann kann auch strafrechtlich gegen Verletzungen vorgegangen werden.
Zusätzlich gibt es diverse technische Möglichkeiten, Original-Produkte möglichst fälschungssicher zu machen, beispielsweise durch integrierte 2D- oder 3D-Codes, Hologramme, RFID-Chips, Gütesiegel etc. NFC-Chips eröffnen zudem grenzenlose Marketing-Möglichkeiten. Auch das Aufbringen einer DNA-Markierung, einem nano-optischen Siegel oder einer individuellen Lasergravur kann die Fälschungssicherheit von Produkten um ein beträchtliches Maß steigern.
Nach einem Baukastenprinzip können diverse Sicherheitsmerkmale individuell im Etikett oder der Verpackung integriert werden.
Als Fazit machte Rechtsanwalt Brombach am Ende der Veranstaltung noch einmal darauf aufmerksam, wie wichtig es im Sinne der Risikobegrenzung ist, sich pro-aktiv mit diesem Thema auseinander zu setzen, und nicht erst zu reagieren, wenn es schon zu spät ist.


